Parodontitisbehandlung

Das Fundament der Zähne ist genauso wichtig wie die Zähne selbst.

 

Bei der Diagnose Parodontitis (Zahnhalteapparatentzündung) ist eine Zahnfleischbehandlung nötig, um das Fundament der Zähne zu erhalten. Eine Vorbehandlung lindert akute Entzündungsprozesse, um das Zahnfleisch auf die Behandlung vorzubereiten. Die Behandlung selbst wird in ein bis zwei Sitzungen durchgeführt. Das Entscheidende, um den Erfolg der Behandlung zu gewährleisten, ist eine langfristige Nachsorge. Dazu gehört eine speziell auf das Krankheitsbild angepasste häusliche Mundhygiene und das regelmäßige Entfernen von Zahnstein (professionelle Zahnreinigung).

 

Als erstes erfolgt eine Vorbehandlung. Durch eine oder mehrere professionelle Zahnreinigungen (je nach Schwere der Erkrankung) werden sichtbare harte und weiche Beläge entfernt und die Keimbelastung gesenkt. Dadurch kann das Zahnfleisch etwas abschwellen und die Entzündung geht meist leicht zurück. Dadurch wird der Behandlungserfolg verbessert. Im Rahmen der Vorbehandlung werden Sie in eine auf dieses Krankheitsbild abgestimmte Mundhygiene eingewiesen.

Bei der Zahnfleischbehandlung werden unter örtlicher Betäubung alle tieferen Zahnfleischtaschen (> 3,5 mm) gesäubert und von jeglichen Belägen befreit. Die geschieht bei uns in ein bis zwei Sitzungen innerhalb einer Woche. Bei sehr tiefen Taschen kann auch eine Nachbehandlung der Tasche in einer späteren Sitzung erforderlich werden.

Die Nachsorge einer Zahnhalteapparatentzündung ist ein wesentlicher Bestandteil der Therapie. Denn wer einmal an einer Zahnhalteapparatentzündung erkrankt ist, hat ein erhöhtes Risiko für einen Rückfall. Auch die häusliche Mundpflege wird mit den Jahren immer aufwändiger, da durch die Erkrankung Nischen für Zahnbelag entstehen. Um diese Nischen zu säubern sind zusätzliche Hilfsmittel erforderlich. Eine regelmäßige Kontrolle des Zahnfleisches durch den Zahnarzt und eine professionelle Zahnreinigung in mindestens halbjährlichen Abständen ist die beste Nachsorge und Vorsorge vor einer erneuten Zahnhalteapparatentzündung.

Die Kosten für die Zahnfleischbehandlung trägt die gesetzliche Krankenversicherung, wobei die nötige Vorbehandlung und die regelmäßigen Nachsorgebehandlungen nicht bezahlt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einmal im Jahr das Entfernen des Zahnsteins.